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Selbstzahlerleistungen, Zusatzangebote

Was die Kasse nicht zahlt, obwohl es sinnvoll sein kann.

Autor: Hans-Peter Meuser

Der Kassenpatient hat Anspruch auf das was
zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist.
Nicht aber auf alles was wünschenswert, sinnvoll oder gar optimal ist. Das könnten die Kassen gar nicht bezahlen.

Deshalb sind alle Vorsorgeuntersuchungen der Kassen ein Kompromiß zwischen dem Möglichen und dem Billigsten. Es liegt in jedes Patienten Hand, sich damit zufrieden zu geben, was die Kasse zahlt - oder als Selbstzahler zusätzliche Sicherheit zu bekommen.
Für wen sind zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen nicht sinnvoll ?
Wenn Sie sich hinterher ärgern, etwas bezahlt zu haben, ohne daß etwas Krankhaftes gefunden wurde, lassen Sie besser die Finger davon. Nur wer sich darüber freuen kann, wenn bei einer Untersuchung nichts gefunden wird und für dieses erfreuliche Ergebnis gerne etwas bezahlt, der sollte über Selbstzahlerleistungen nachdenken. Oder wer Krankheiten lieber im Früh- als im Spätstadium endecken möchte.

Dabei ist nicht alles sinnvoll, was auf dem Gesundheitsmarkt von Ärzten, Apotheken und Heilpraktikern an Selbstzahlerleistungen angeboten wird.

Wir bieten nur aus unserer Sicht sinnvolle Leistungen an. Darunter finden Sie fast nur Untersuchungen, denn Behandlungsverfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit werden in der Regel von den Kassen bezahlt, solche mit nicht nachgewiesener Wirksamkeit nicht.
Letztere werden von uns deshalb nur in seltenen Ausnahmefällen empfohlen; dazu zählen vitaminhaltige Aufbauspritzen, die vielen Menschen gut tun, selbst wenn ihre Wirkung nicht wissenschaftlich bewiesen ist.

Wir sind Ärzte, keine Schamanen.

Gesundheitsuntersuchung, Komplettierung
Die gesetzlichen Kassen zahlen eine "Gesundheitsuntersuchung" ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre. Die besteht aus Befragung, körperlicher Untersuchung, Urin-Streifentest, Blutzuckerbestimmung und Gesamtcholesterin. Das privat zahlbare "Upgrade" umfaßt nach Ihrer Wahl weitere Laborwerte wie Blutsenkung, Blutbild, Harnsäure, Nierenwert, Leberwerte, Neutralfette und Cholesterin-Untergruppen HDL und LDL, ein Ruhe- oder Belastungs-EKG, auf Wunsch auch eine Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane. Lassen Sie sich beraten.

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Hier Download der Info und der Vereinbarung zur
erweiterten Früherkennungsuntersuchung.

Krebsfrüherkennung, Komplettierung
Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung fahndet vor allem nach häufigen Krebsarten, die mit einfachen Mitteln zu günstigen Preisen zu finden sind. Seltenere Krebsarten, die nur mit Ultraschall oder teuren Labortests zu finden sind, werden davon nicht erfaßt.
Ein sinnvolles privat zu zahlendes "Upgrade" kann bestehen aus: 
Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane auf bösartige Veränderungen von Leber, Gallenblase, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse und Nieren, für Männer zusätzlich einem speziellen Prostatakrebs-Marker im Blut (PSA-Wert).

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Untersuchungen wegen Berufs-, Sport-, Führerschein-Eignung
Diese Untersuchungen können alle nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden und sind grundsätzlich privat zu berechnen.
Beruflich bedingte Untersuchungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzuntersuchung, bis 18 Jahre) werden von der Kreisverwaltung bezahlt. Ansonsten ersetzt bei beruflich bedingten Untersuchungen oft der Arbeitgeber die Kosten.
Bei Sporttauglichkeitsuntersuchungen werden berechnet: Beratung, Untersuchung, Attest
Eine Tauchsportuntersuchung besteht nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin aus: Beratung, Ganzkörperstatus, Belastungs-EKG, Lungenfunktionsmessung, Attest.

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Auslandsreiseberatung und -impfung
Diese Leistungen zahlen die Kassen meist nicht. Hat Ihre Kasse diese Leistungen nicht als freiwillige Satzungsleistungen im Programm, erhalten Sie eine Privatrechnung über Beratungs- und Impfleistungen nach der GOÄ. Die Beratung kann mündlich oder telefonisch erfolgen. Auch die Ausstellung des Rezeptes über Impfstoff oder z.B. Malariamittel gilt als Beratung.

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H.-P. Meuser, Facharzt für Allgemeinmedizin, Langenfeld